Wenn der letzte Arbeitstag erst einmal im Kalender steht, entscheidet die verbleibende Zeit mit, was überhaupt noch geht. Eine Sammlung im Team braucht ein paar Tage, bis alle reagiert haben, und der Tag der Übergabe ist nicht immer der, der im Kalender steht. Deshalb steht hier nicht nur, was sich anbietet, sondern auch, in welcher Reihenfolge ihr vorgeht.

Ideen nach Art des Geschenks

Fünf Arten decken fast jeden Abschied ab. Was davon passt, hängt vor allem daran, wie gut du die Person kennst.

  • Praktisch: ein guter Thermobecher, eine Powerbank, ein Notizbuch. Kommt im neuen Job an, bleibt aber austauschbar, wenn nichts Persönliches dazukommt.
  • Persönlich: ein Fotobuch aus dem Teamalltag, eine gerahmte Collage oder ein graviertes Glas mit einem Datum, das im Team etwas bedeutet. Braucht Vorlauf, ist dafür aber nicht austauschbar.
  • Humorvoll: eine Tasse mit einem Spruch, den nur ihr versteht, oder ein Erste-Hilfe-Paket für den neuen Job. Funktioniert nur, wenn der Witz nicht auf Kosten der Person geht.
  • Erlebnis: ein Kochkurs, ein Konzert oder ein Essen mit dem alten Team. Passt zu allen, die keinen weiteren Gegenstand brauchen.
  • Vom Team: ein Abschiedsbuch, in das jede und jeder ein paar Zeilen schreibt. Kostet fast nichts und ist das Einzige, was sich später nirgends nachkaufen lässt.
Eine Hand stellt ein gerahmtes Teamfoto auf ein Holzregal, daneben stehen ein graviertes Glas und ein Notizbuch mit Schleife
Mit KI erstelltes Bild.

Eine feste Regel der Business-Etikette gibt es nicht. Die Etikette-Expertin Bettina Geißler sagt dazu nur: "Es ist schöner, wenn es etwas Individuelles ist." Ein Standardgeschenk, das jeder beim Abgang bekommt, erfüllt die Pflicht und sonst nichts. Aussuchen sollten es die Kollegen, die die Person gut genug kennen, um zu wissen, worüber sie sich freut.

Passender Geschenk-GuideGeschenke für HobbyköcheNeun Geschenke für Hobbyköche, vom Bräter aus Gusseisen bis zu Gewürzen. Zu jeder Idee: warum sie passt, worauf du achtest und passende Produkte.

Frag nach, statt zu raten

Francesca Gino und Francis Flynn haben in fünf Studien verglichen, wie Geschenke ankommen, die sich jemand ausdrücklich gewünscht hat, und solche, die niemand erbeten hat. Beschenkte schätzen die erbetenen Geschenke mehr. Die Schenkenden gehen dagegen davon aus, dass beides gleich gut ankommt: Sie halten das selbst ausgesuchte Geschenk für aufmerksamer, als es beim Gegenüber tatsächlich wirkt.

Zwei weitere Ergebnisse helfen dir direkt weiter. Nennt jemand einen einzigen konkreten Wunsch statt einer langen Liste, sind die Schenkenden eher bereit, genau den zu kaufen. Und während Schenkende glauben, Geld komme schlechter an als ein erbetenes Geschenk, sehen die Beschenkten es umgekehrt.

Beim Abschied ist das Nachfragen heikler als beim Geburtstag, weil die Überraschung mit dazugehört. Zwei Wege bleiben: Jemand aus dem engsten Umfeld fragt beiläufig, was der Person gerade fehlen würde, oder ihr greift einen Satz auf, den sie selbst gesagt hat. Ein einziger konkreter Hinweis reicht, eine Wunschliste braucht es nicht.

Bares zu überreichen passt allerdings nicht in jedes Team, und der naheliegende Ersatz hat eigene Tücken. Bei einem Gutschein schaust du deshalb auf die Frist: Steht keine drauf, gilt die allgemeine Verjährung von drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Gutschein gekauft wurde. Ein Händler darf die Zeit verkürzen, eine zu knapp bemessene Frist ist laut Verbraucherzentrale aber unwirksam. Geht der Anbieter in die Insolvenz, bleibt vom Wert meist fast nichts übrig.

Im Team sammeln, ohne Druck zu machen

Beim Sammeln geht es weniger ums Rechnen als darum, dass niemand in eine unangenehme Lage gerät. Das Magazin working@office empfiehlt dafür ein paar einfache Regeln:

  • Sprecht erst ab, was ihr schenkt, und sammelt danach. Wer zuerst kauft und dann sammelt, bleibt im Zweifel auf der Differenz sitzen.
  • Nenn in der Rundmail keinen Betrag pro Person, das schränkt die Freiwilligkeit ein. Nur wenn ihr euch vorher auf ein bestimmtes Geschenk geeinigt habt, kannst du den Anteil pro Kopf dazuschreiben.
  • Sorg dafür, dass niemand erfährt, wer wie viel gegeben hat.
  • Lass zuerst die Karte unterschreiben und sammle dann das Geld, sonst geht die Unterschrift unter.
  • Schreib rein, wer sammelt, was gekauft wird und bis wann Rückmeldung nötig ist.

Sinnvoll ist außerdem, einmal im Team festzulegen, was zum Abschied üblicherweise ausgegeben wird. Bettina Geißler rät dazu, damit die Größenordnung stimmt und sich niemand benachteiligt fühlt, der sich noch an ein deutlich teureres Geschenk für einen anderen Kollegen erinnert. Die Größe des Geschenks lässt sich auch daran festmachen, wie lange jemand im Betrieb war. In größeren Unternehmen ist das ohnehin oft geregelt.

Personalisiertes braucht Vorlauf

Gravur, Druck und Fotobuch entstehen erst, nachdem du bestellt hast. Auf der Produktseite steht dafür eine Produktionszeit, der Versand kommt getrennt dazu. Rechne beides zusammen, bevor du dich auf einen Übergabetermin festlegst, und frag im Zweifel beim Shop nach, ob der Termin noch zu halten ist.

Zwei Dinge prüfst du vorher:

  • Die Schreibweise des Namens. Für Ware, die nach deinen Angaben angefertigt wird, gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB), solange der Shop nichts anderes zusagt. Ein Tippfehler bleibt also deiner.
  • Die Fotos. Für ein Fotobuch, das ihr der Person in die Hand drückt, reicht ein kurzes Einverständnis im Team. Verbindlich wird es, sobald die Bilder nach außen gehen: Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung der abgebildeten Person verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden (§ 22 KunstUrhG). Frag also spätestens vor einem Beitrag in einem sozialen Netzwerk.

Wenn der Abschied heikel ist

Nicht jeder Abgang ist ein fröhlicher. Vier Fälle, in denen das übliche Vorgehen den Ton verfehlt:

  • Wechsel zur Konkurrenz: Das Geschenk bleibt privat und persönlich. Gib nichts mit, was dem Betrieb gehört, also keine Unterlagen, keine Kontaktlisten, nichts aus laufenden Projekten.
  • Elternzeit: Das ist kein Abschied, die Person kommt zurück. Etwas, das den Kontakt offen hält, passt besser als ein Schlussstrich.
  • Ruhestand: Jetzt zählt der Mensch, nicht die Rolle. Büro-Zubehör trifft den Ton selten, ein Hobby oder gemeinsame Zeit eher.
  • Unfreiwilliger Abgang: Mach es klein. Eine ehrliche Karte ohne große Runde ist hier meist richtiger als eine Feier.

Zeitplan bis zum letzten Tag

  • Zwei bis drei Wochen vorher: klären, wer organisiert, was geschenkt wird und wer das Geld einsammelt.
  • Zwei Wochen vorher: Personalisiertes bestellen, damit Produktion und Versand in Ruhe durchlaufen.
  • Eine Woche vorher: Karte herumgehen lassen und prüfen, ob die Lieferung unterwegs ist.
  • Ein paar Tage vorher: Übergabe terminieren. Der offizielle letzte Tag ist nicht zwingend der letzte Tag im Büro, dazwischen können Resturlaub oder eine Freistellung liegen. Frag deshalb früh nach, wann die Person zuletzt da ist.
  • Arbeitet sie im Homeoffice, verschick das Geschenk rechtzeitig, statt auf einen Bürotermin zu hoffen.
Eine Person schneidet in einer hellen Küche Paprika und Gurke, eine zweite hält daneben eine Schüssel mit Salat
Mit KI erstelltes Bild.

Fehlt dir noch eine Idee, kann ein Geschenkfinder wie Recogift helfen: Beschreib die Person und gib ihre Interessen an. Als Beziehung wählst du Kolleg:in, als Anlass passt Dankeschön, einen eigenen Anlass für den Abschied gibt es nicht. Er schlägt Ideen vor und erklärt, warum sie passen.

Quellen

  1. Arbeit: Kollegen verdienen zum Abschied ein individuelles Geschenk (öffnet in neuem Tab)Augsburger Allgemeine, dpaaugsburger-allgemeine.de
  2. Give them what they want: The benefits of explicitness in gift exchange (öffnet in neuem Tab)Journal of Experimental Social Psychology, Gino und Flynn 2011, Zusammenfassung bei der Stanford Graduate School of Businessgsb.stanford.edu
  3. Geld sammeln für Kolleginnen und Kollegen: Rundmail formulieren (öffnet in neuem Tab)working@officeworkingoffice.de
  4. Gutscheine als Geschenk: So lange sind sie gültig (öffnet in neuem Tab)Verbraucherzentraleverbraucherzentrale.de
  5. § 312g Widerrufsrecht (öffnet in neuem Tab)Bürgerliches Gesetzbuch, gesetze-im-internet.degesetze-im-internet.de
  6. § 22 Recht am eigenen Bild (öffnet in neuem Tab)Kunsturhebergesetz, gesetze-im-internet.degesetze-im-internet.de